Gesetzliche Hinweise
Jugendschutz
CAVA Griechischer Wein nimmt den Jugendschutz sehr ernst. Gemäß § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) gelten für den Verkauf alkoholischer Getränke folgende Altersgrenzen:
Gesetzliche Altersgrenzen
Altersverifikation bei Online-Bestellungen
Wir setzen auf ein zweistufiges Verfahren, um den gesetzlichen Jugendschutz bei Fernabsatzgeschäften sicherzustellen:
- Bei der Bestellung: Bestätigung des Mindestalters im Bestellvorgang. Bei Spirituosen (ab 18) erfolgt eine erweiterte Prüfung.
- Bei der Zustellung: Der Paketdienst führt eine Altersverifikation durch (DHL Ident-Check / Altersnachweis). Das Paket wird nur an eine Person übergeben, die das erforderliche Mindestalter nachweisen kann.
Im Ladengeschäft
In unserem Ladengeschäft in der Schustehrusstraße 20, 10585 Berlin-Charlottenburg, gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Bestimmungen. Unser Team ist geschult, bei Zweifel am Alter einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.
Hinweis auf allen Produktseiten
Auf jeder Produktseite unseres Online-Shops weisen wir auf die geltenden Altersgrenzen hin. Der Grundsatz lautet: Kein Verkauf von Alkohol an Minderjährige.
Häufige Fragen zum Jugendschutz
Ab welchem Alter darf ich bei CAVA Wein bestellen?
Wein, Schaumwein und Bier dürfen gemäß § 9 JuSchG ab 16 Jahren erworben werden. Spirituosen (Tsipouro, Ouzo, Metaxa, Mastiha, Brandy, Liköre) sind erst ab 18 Jahren erhältlich.
Wie wird mein Alter bei der Bestellung geprüft?
Bei jeder Online-Bestellung bestätigen Sie Ihr Alter. Darüber hinaus wird bei der Zustellung durch den Paketdienst eine Altersverifikation durchgeführt (DHL Ident-Check / Altersnachweis).
Was passiert, wenn der Empfänger zu jung ist?
Der Zusteller ist gesetzlich verpflichtet, das Alter zu prüfen. Kann der Empfänger sein Alter nicht nachweisen, wird das Paket nicht übergeben und geht an uns zurück.
Gilt der Jugendschutz auch im Ladengeschäft?
Selbstverständlich. Im Ladengeschäft am Gierkeplatz in Charlottenburg gelten dieselben gesetzlichen Altersgrenzen. Wir behalten uns vor, einen Altersnachweis zu verlangen.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) — Alkoholische Getränke
- § 28 Abs. 5 JuSchG — Bußgeldvorschriften (bis zu 50.000 €)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Verantwortlich: CAVA S&L OHG, Schustehrusstraße 20, 10585 Berlin. Bei Fragen zum Jugendschutz wenden Sie sich bitte an cava@symposio.com oder 030 – 34 20 368.